TRINKWASSER für Sie
Trinkwasser ist das am strengsten kontrollierte Lebensmittel in Deutschland.
Wasseranalysen
Analysen
Härte
Nitratwerte
Analysenwerte (Härte und Nitrat) der Gemeinden (Stand: Oktober 2024)
Als Maß für die Wasserhärte galt früher in Deutschland das „Grad deutscher Härte“– °dH. Inzwischen gibt es nach dem Wasch- und Reinigungsmittelgesetz drei Härtebereiche, die sich nach der Angabe der mmol / l Konzentration des Calciumcarbonats unterteilen.
Der Härtebereich weich geht bis weniger als 1,5, der Härtebereich mittel von 1,5 bis 2,5 Millimol Calciumcarbonat pro Liter und der Härtebereich hart beginnt bei mehr als 2,5 mmol CaCO3.
Der Gewohnheit folgend, aber um der neueren Definition gerecht zu werden, sind im PDF beide Schreibweisen aufgeführt.
Wasserschutzgebiete sind aktiver Trinkwasserschutz
Fast jeder hat das Hinweisschild schon mal gesehen „Wasserschutzgebiet“. Aber so richtige Gedanken darüber, was das genau bedeutet, machen sich wohl die wenigsten. Wasserschutzgebiete dienen vor allem, wie der Name schon vermuten lässt, dem Schutz unseres Trinkwassers und der damit verbundenen öffentlichen Wasserversorgung. Das heißt, in Wasserschutzgebieten befinden sich in der Regel Quellen oder Wassergewinnungsanlagen, mit denen wir unser kostbares Trinkwasser gewinnen.
Damit wir alle das wertvollste Lebensmittel Nr. 1, unser Trinkwasser, schadstofffrei nutzen können, steht es unter besonderem vorsorgenden Schutz. In Rheinhessen und Teilen der Pfalz sorgt die wvr dafür, dass das Trinkwasser auch sauber und unbelastet bei den Kundinnen und Kunden zuhause ankommt.
Naheliegenderweise ist ein besonders sensibler Punkt beim Trinkwasserschutz das direkte Umfeld der Wassergewinnung. Hier ist alles zu vermeiden, was unser kostbares Trinkwasser gefährden könnte, das können zum Beispiel Verunreinigungen sein mit Bakterien, Ölablagerungen oder andere Schadstoffe, die in den unter Schutz gestellten Zonen ins Rohwasser eindringen könnten.
Damit auch die Menschen wissen, dass sie sich in einem entsprechend sensiblen Bereich befinden, sind die Zonen durch Hinweisschilder „Wasserschutzgebiet“ gekennzeichnet. Ziel der Schutzzone ist es, mögliche Kontaminationsquellen, das können auch Fahrzeuge sein, von vornherein zu vermeiden. Daher sollten im Bereich der engeren Schutzzone von Wasserschutzgebieten auch keine Autos parken, da Autos zum Beispiel Öl oder Benzin verlieren könnten, schon gar nicht über unbefestigten Flächen.
Leider kommt es gelegentlich zu Interessenkonflikten, da sich Wasserschutzgebiete mitunter auch an schönen Naturplätzen befinden, etwa am Rheinufer. Das heißt, hier müssen die Menschen entsprechend Rücksicht nehmen. Mit dem Fahrrad oder zu Fuß ein Wasserschutzgebiet zu betreten, ist kein Problem, wenn man keinen Müll in den Schutzzonen zurücklässt oder seine Notdurft verrichtet. Was ausgeschlossen ist, sind parkende Autos oder Camper unmittelbar im Umfeld von Gewinnungsablagen, also im Bereich der engeren Schutzzone von Wasserschutzgebieten. Auch Motorboote oder Jetskis, die ebenfalls Benzin oder Öl verlieren könnten, zählen dazu. Das Risiko, dass hier Schadstoffe austreten und das Trinkwasser für zigtausend Menschen gefährden, ist einfach zu groß. Denn je näher man sich an einem Brunnen oder einer Quelle befindet, desto schneller erreichen auch die Schadstoffe, wenn sie in das Grundwasser gelangt sind, die Wassergewinnungsanlage.
In Deutschland sind die Auflagen und Schutzvorgaben für Wasserschutzgebiete in Rechtsverordnungen festgelegt. Die Größe und Lage der Schutzzonen werden nach den örtlichen hydrogeologischen Verhältnissen im Einzelfall festgelegt. In Guntersblum besteht die unten aufgeführte Schutzverordnung.
Grundsätzlich wird ein Wasserschutzgebiet in drei Schutzzonen unterteilt. Die weitere Schutzzone (Zone III) dient dem Schutz vor weitreichenden Beeinträchtigungen, insbesondere vor chemischen oder radioaktiven Verunreinigungen. In der engeren Schutzzone (Zone II) mit einer Fließzeit von kleiner 50 Tagen zu den Brunnen soll darüber hinaus eine bakterielle Verunreinigung verhindert werden. Die Zone I beschreibt den unmittelbaren Fassungsbereich einer Trinkwassergewinnungsanlage; bei Brunnen beträgt der Mindestbereich 10 Meter um den Brunnen sowie 20 Meter in Richtung des zufließenden Gewässers.
In Rheinland-Pfalz ist für unsere Region die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD) für das Thema Wasserwirtschaft zuständig, hier werden von der Oberen Wasserbehörde Wasserschutzgebiete ausgewiesen und festgesetzt.
„Wasserschutzgebiete dienen uns allen als die vermeintlich leichteste Schutzmaßnahme unseres wertvollen Trinkwassers, in dem man in diesen Zonen alles vermeidet, was die Qualität des Trinkwassers gefährden könnte“, erklärt Ronald Roepke, Geschäftsführer der wvr, „so gesehen ist es unser und sollte auch das ureigenste Interesse aller sein, Wasserschutzzonen ernst zu nehmen. Auch vor dem Hintergrund des aktuellen Klimawandels, der auch unsere Trinkwasserversorgung gefährdet, sind wir aufgefordert gesamtgesellschaftlich und vorausschauend unsere Wasserschutzgebiete ganz besonders im Blick zu haben“.
Wasserschutzgebiete
Wasserschutzgebiet Guntersblum rechtskräftig
Mit der Veröffentlichung im Staatsanzeiger vom 27. April 2009 hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) in den Landkreisen Mainz-Bingen und Alzey-Worms ein neues Wasserschutzgebiet zugunsten der wvr festgesetzt.
Das Schutzgebiet befindet es sich in den Gemarkungen der Verbandsgemeinden Guntersblum und Eich. Es ist rund 716 Hektar groß und in drei Schutzzonen aufgeteilt.
Wasser ist die Grundlage allen Lebens und damit unser wertvollstes Lebensmittel. Zur Sicherung der Gesundheit der Bevölkerung und zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen ist es deshalb eine der wichtigsten Aufgaben der Genehmigungsbehörde in Neustadt, Menge und Qualität des Wassers sicherzustellen und das Grundwasser vor Verunreinigungen oder anderen Beeinträchtigungen zu schützen.
Durch die Schutzanordnungen des unbefristet festgesetzten Wasserschutzgebietes soll insbesondere den Gefährdungen durch die überwiegend landwirtschaftliche Nutzung in diesem Gebiet entgegengewirkt werden.
Das Thema PFAS bei der wvr
Derzeit streben einige europäische Staaten ein Verbot von Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen, kurz PFAS an. Unter anderem auch Deutschland. Wir bei der Wasserversorgung Rheinhessen-Pfalz GmbH (wvr) beschäftigen uns schon seit längerem mit diesem Thema und haben Ihnen daher nachfolgend ein paar Informationen zusammengestellt.
PFAS sind eine Gruppe von künstlich hergestellten Chemikalien. Aufgrund ihrer besonderen Stabilität und der wasser-, schmutz- und fettabweisenden Eigenschaften kommen ihnen in der Industrie umfangreiche Verwendungszwecke zu. So finden sich PFAS in Kleidung, Kosmetik, Verpackungen, Autopflegeprodukten, in Pflanzenschutzmitteln und vielem mehr.
Eben jene vorteilhaften Eigenschaften bergen auch ein hohes Risiko, denn sie können in einer natürlichen Umgebung nicht abgebaut werden. Durch ihre intensive Nutzung werden die PFAS in die Umwelt freigesetzt. Sie sammeln sich in Böden oder Gewässern an, können über die Luft transportiert werden und sich auch in lebenden Organismen anreichern. Der Mensch kann sie demnach über die Nahrungskette aufnehmen. Bestimmten PFAS wurde in den letzten Jahren eine gesundheitsschädliche Wirkung nachgewiesen.
Aktuell gibt die Trinkwasserverordnung keinen Grenzwert für die Stoffgruppe der PFAS vor. Mit Umsetzung der europäischen Trinkwasserrichtlinie wird spätestens im Jahr 2026 für 20 ausgewählte Verbindungen ein Grenzwert von 0,10 Mikrogramm pro Liter (µg/I) eingeführt.
Die Grenzwerte der Trinkwasserverordnung sind dabei stets so ausgelegt, dass man sein ganzes Leben Trinkwasser ohne gesundheitliches Risiko konsumieren kann.
Auch wenn die Trinkwasserverordnung bislang keine Vorgaben macht, haben wir bereits vor ein paar Jahren begonnen Untersuchungen durchzuführen, um unser Rohwasser auf mögliche Belastungen zu überprüfen.
Bei fast allen Brunnen und Quellen liegen wir dabei deutlich unterhalb des geplanten Grenzwertes, auch bei unserem wichtigsten Wasserwerk in Guntersblum, das rund 80% unserer Gesamtfördermenge ausmacht. Somit können wir die Einhaltung des zukünftigen Grenzwertes gewährleisten. Dennoch behalten wir die weiteren Entwicklungen im Blick.