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FRAGEN und Antworten

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf Fragen zu verschiedenen Themenbereichen.

Sollte Ihre Fragen zum Thema Wasserpreis oder Wasserzähler nicht beantwortet sein, kontaktieren Sie gerne das Team der Verbrauchsabrechnung.

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Fragen zu den Wasserpreisen

Was hat sich in den vergangenen Jahren geändert?

2021 wurde das Tarifsystem im gesamten Versorgungsgebiet der wvr vereinheitlicht. Das bedeutet, der Bereitstellungspreis richtet sich nach der tatsächlichen Menge, die für einen Kunden vorgehalten bzw. bereitgestellt wird. Dies ist ein verursachergerechtes und transparentes System. Ab dem 01.01.2025 ist eine Anpassung der Preise für die Bereitstellung (Bereitstellungspreis), aber auch für die zur Verfügung gestellte Menge (Arbeitspreis) notwendig.

Warum passt die wvr die Wasserpreise zum 01.01.2025 an?

Die wvr hat in den vergangenen Jahren ganz erheblich in die technischen Anlagen, d. h. Wasserwerke, Netze und Hochbehälter (Wasserspeicher) investiert. Und auch zukünftig werden in diesem Bereich Investitionen auf die wvr notwendig sein. Zudem setzt sich das Unternehmen verstärkt mit anderen Themen wie den Folgen des Klimawandels auseinander, um auch in der Zukunft die Aufgabe der Versorgung mit Trinkwasser zuverlässig erfüllen zu können. Hierfür müssen Konzepte entwickelt und notwendige Schritte zur Krisenabsicherung umgesetzt werden. Dies alles bedeutet Mehrinvestitionen, wodurch der Wasserpreis angepasst werden muss. Ein weiterer Grund sind neben den hohen Energiekosten die  allgemeinen Kostensteigerungen, beispielsweise  für unsere Dienstleister, Betriebsmittel und das Personal. Es ist leider unvermeidbar, dass sich dies in den Wasserpreisen niederschlägt.

Darf die wvr die Wasserpreise anpassen?

Als verantwortungsvolles Unternehmen muss die wvr kostendeckend arbeiten und daher sind Preisanpassungen notwendig. Der Aufsichtsrat der  wvr hat stellvertretend für die versorgten Städte und Gemeinden der Anpassung zum 01.01.2025 zugestimmt.

Wieso zahlt die wvr eine Konzessionsabgabe

Für die Einräumung von Wegerechten, also für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen zur Trinkwasserversorgung, zahlen die Versorgungsunternehmen sogenannte Konzessionsabgaben an die Kommunen.

Die maximale Höhe der zu entrichtenden Konzessionsabgabe ist dabei gesetzlich geregelt und richtet sich nach der Größe der Kommunen, die die Wegerechte einräumt. Bei kleinen Gemeinden bis zu 25.000 Einwohnern beträgt die Konzessionsabgabe bis zu 10 Prozent der Erlöse.

Was ist der Bereitstellungspreis?

Der Bereitstellungspreis bemisst sich an der bezogenen Wassermenge. Mit dem Bereitstellungspreis werden die Kosten für die Vorhaltung bzw. Bereitstellung von Kapazitäten, d.h. den Betrieb und den Bau des Versorgungssystems, abgegolten. Die Kosten werden anteilig auch durch den Arbeitspreis gedeckt.

Wieso ist nicht nur ein Arbeitspreis zu zahlen? Dann lohnt sich doch das Wasser sparen.

Die wvr hat ein langjährig bewährtes Wasserpreissystem mit einem ausgewogenen Verhältnis zwischen Arbeits- und Bereitstellungspreisen. Mit diesem Preissystem können die entstehenden Kosten auch bei Nachfrageveränderungen gedeckt werden. Die Fixkosten, die für den Betrieb und die Instandhaltungsmaßnahmen der Trinkwasserinfrastruktur jährlich anfallen, liegen bei der Wasserversorgung bei 80 %. Würde beispielsweise die Nachfrage stark schwanken, müssten die Preise entsprechend angepasst werden, um diese Schwankungen auszugleichen. Trinkwasser ist ein wertvolles Gut und der Umgang sollte entsprechend sorgsam sein; Kosten fallen dadurch natürlich auch geringer aus.

Was muss ein Ein-Personen-Haushalt in Zukunft mehr bezahlen?

Aufgrund der unterschiedlichen Konzessionsabgaben lassen sich die Erhöhungen nicht pauschalisieren, aber anhand von Beispielhaushalten wie folgt darlegen:

Auf Single-Haushalte mit einem Verbrauch von 40 m³ im Jahr kommen im wvr-Altgebiet sowie in den Mainzer Stadtteilen Ebersheim und Laubenheim  0,49 € monatlich hinzu. Für die Kundinnen und Kunden der Tarifgebiete Alzey und Kirchheimbolanden bedeutet dies eine Mehrbelastung von 0,52 € im Monat. Das Preisniveau in der VG Kirchheimbolanden ist identisch mit dem der Stadt Alzey.

Was kommt auf eine vierköpfige Familie in Folge der Vereinheitlichung zu?

Aufgrund der unterschiedlichen Konzessionsabgaben, lassen sich die Erhöhungen nicht pauschalisieren, aber anhand von Beispielhaushalten wie folgt darlegen: 

Eine vierköpfige Familie wird bei einem Bedarf von 150 m³ im Jahr im wvr-Altgebiet sowie in den Mainzer Stadtteilen Ebersheim und Laubenheim mit 1,05 € im Monat mehr belastet. Für die Kundinnen und Kunden des Tarifgebietes Alzey / Kirchheimbolanden bedeutet dies eine monatliche Mehrbelastung von 1,10 €.

Mit welchen Mehrkosten muss ein Kleingewerbe zukünftig rechnen?

Aufgrund der unterschiedlichen Konzessionsabgaben, lassen sich die Erhöhungen nicht pauschalisieren, aber anhand von Beispielrechnungen wie folgt darlegen:

Auf ein Kleingewerbe mit einem Verbrauch von 400 m³ im Jahr kommen im wvr -Altgebiet 2,40 € und in den Mainzer Stadtteilen Ebersheim und Laubenheim 2,38 € monatlich zusätzlich hinzu. Im Tarifgebiet Alzey und Kirchheimbolanden erfolgt durch die Anpassung eine Erhöhung des monatlichen Betrags um 2,45 €.

Werden die Wasserpreise auch in Zukunft wieder ansteigen?

Aktuell lässt sich noch keine verlässliche Aussage machen, wie sich die Kosten entwickeln und die Investitionen in den Wasserpreisen niederschlagen werden. Die  wvr  wird jedenfalls mit ihrer Geschäftspolitik dafür sorgen, dass die Wasserversorgung den Anforderungen der Kunden entspricht und den Herausforderungen wie Klimawandel und demografischen Wandel Rechnung trägt.

Gartenwasserzähler der wvr wurden ab dem 01.01.2023 in die Staffelung des Bereitstellungspreises integriert. Wieso?

Wir haben über 72.000 Wasserzähler bei der wvr im Einsatz. Rund 700 sogenannte wvr - Gartenwasserzähler hatten bisher eine tarifliche Sonderstellung inne. Unabhängig von der bezogenen Wassermenge, der Preis für den Zähler blieb gleich niedrig.  

Im Sinne der Gleichbehandlung aller Kundinnen und Kunden ist die Integration des Gartenwasserzählers in die Staffelung des Bereitstellungspreises unumgänglich und ab dem 01.01.2023 gültig. Die Vorhaltung von Trinkwasser erzeugt Kosten und je mehr Wasser abgenommen wird, umso mehr muss vorausschauend bereitgestellt werden. Zudem wird in der Regel über den Gartenwasserzähler zu jener Zeit Wasser abgenommen, die für die Gesamt-wvr als Spitzenabnahmezeit gilt, nämlich dann, wenn es warm und trocken ist. All diese Argumente sprechen dafür, dass eine Aufnahme in den Staffelpreis ein folgerichtiger Schritt und zudem fair ist.

Der Stand meines privaten Zählers für die Gartenbewässerung ist nicht berücksichtigt worden, woran liegt das?

Es stimmt, dass sich die Abwassergebühr eines Haushaltes an der jeweiligen Trinkwasserabnahme orientiert. Allerdings ist die wvr nur für Trinkwasserwasserversorgung zuständig. Für die Gewinnung, Aufbereitung und Verteilung des Wassers sind technische Prozesse und Fachpersonal notwendig; es fallen Kosten für jeden m³ Wasser an. Wenn das Trinkwasser für die Gartenbewässerung genutzt wird, trägt dies auch teilweise wieder zur Grundwasserneubildung bei. Es fließt nicht dem Abwasser zu, muss dementsprechend nicht transportiert und aufbereitet werden. Das Abwasseraufkommen reduziert sich demzufolge. Inwieweit sich dies auf die Kosten auswirkt, kann die wvr nicht beurteilen. Bitte wenden Sie sich mit dem Stand des privaten Gartenzählers an Ihren zuständigen Abwasserbetrieb.

Warum erhalte ich mit der Jahresabrechnung eventuell die Aufforderung zu einer Nachzahlung?

Die  wvr  rechnet insgesamt mit 6 Teilbeträgen. Von diesen werden 5 als Abschläge vom 01.03. bis zum 01.11. wie folgt erhoben:

  • 1. Abschlag erfolgt im März für die Monate Januar und Februar
  • 2. Abschlag erfolgt entsprechend im Mai die Monate März und April
  • 3. Abschlag erfolgt im Juli für die Monate Mai und Juni
  • 4. Abschlag erfolgt im September für die Monate Juli und August
  • 5. Abschlag erfolgt im November für die Monate September und Oktober

Der im Januar fällige 6. Teilbetrag ist eine ausgleichende Position, d.h. hier fließt die Jahresabrechnung mit ein und wird mit dem Teilbetrag verrechnet.