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Frost ist angesagt: Wasserleitungen schützen!

SDG icon DE 06Der Dt. Wetterdienst sagt für die kommenden Nächte für weite Teile von Deutschland Bodenfrost voraus. Das bedeutet, dass Sie am besten jetzt tätig werden, um ihre Leitungen und Wasserzähler zu schützen. Oftmals genügen schon wenige Handgriffe, um unangenehme und kostspielige Schäden zu vermeiden:

  • Nicht benötigte Leitungen wie Gartenleitungen oder Leitungen im Hof, Dachbodenräumen oder Garagen, frühzeitig absperren und bis zum Hauptsperrhahn vollständig entleeren. Das Entleerungsventil sollte ständig geöffnet bleiben.
  • Außentüren und Fenster von Kellerräumen mit Wasserleitungen und -zählern geschlossen halten, zerbrochene oder undichte Scheiben ersetzen und Türen abdichten
  • Besonders frostgefährdete Leitungsteile, wie Kellerleitungen, Ventile und Wasserzähler mit Isolierstoffen umwickeln.
  • Wasserzählerschächte im Freien gut abdecken und durch Einlegen von Isolierstoffen gegen Frosteinwirkung schützen. Absperrhähne und Wasserzähler sollten zugänglich bleiben.

Bei längerer Abwesenheit empfiehlt es sich, die Thermostatventile der Heizkörper aller Räume wenigstens auf Frostschutz (*) einzustellen.

Kommt es dennoch einmal zu einem Einfrieren von Wasserleitungen, eignen sich heißes Wasser, heiße Tücher, Heizmatten oder Heizlüfter zum Auftauen. Verwenden Sie bitte auf gar keinen Fall Infrarotstrahler oder offenes Feuer, wie Kerzen, Schweiß-, Löt-, oder Gasbrenner. In diesem Fall riskiert man nicht nur das Platzen der Leitung, sondern auch noch einen Brandschaden. Für das Beseitigen von Schäden hinter der Hauptabsperrvorrichtung sollten Sie deshalb einen Installateur - Fachbetrieb beauftragen.

Faktencheck:

  • In der kalten Jahreszeit kommt es immer wieder zu erheblichen Frostschäden an häuslichen, privaten Wasserleitungen und Wasserzählern. Im Winter 2019/2020 belief sich die Zahl der sogenannten „Frostzähler“ im Versorgungsgebiet der wvr auf 13; im vergangenen Winter lag die Zahl erfreulicherweise nur bei 2.  Aber kein Grund die Hände in den Schoß zu legen 😉
  • Geplatzte Zähler sind oftmals mit erheblichen wirtschaftlichen Schäden im Wohngebäude bzw. in der Wohnung verbunden.
  • Rechtlich gesehen ist die wvr als ihr Wasserversorgungsunternehmen für Reparaturen an Hausanschlüssen und Wasserzählern zuständig. Leitungen und Anschlüsse hinter der Hauptabsperrvorrichtung gelten als Privatleitungen, für die der Kunde bzw. Anschlussnehmer verantwortlich ist. Zusätzlich ist er dazu verpflichtet, Hausanschlüsse und Wasserzähler gegen Schäden wie beispielsweise Frost zu schützen. Im Schadensfall müssen die Reparaturkosten, die Kosten für den neuen Wasserzähler sowie die Wasserverluste vom Kunden selbst getragen werden.
  • Weitere Infos finden Sie in unserem Flyer zur Frostgefahr